Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anbieter

Fassung v1 · Stand Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Anbieter, die auf der Plattform „PferdeNavi“ ein Anbieterprofil übernehmen, verwalten oder sonstige Leistungen von PferdeNavi als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB nutzen. Anbieter können insbesondere Stallbetreiber, Tierärzte, Hufschmiede, Trainer, Reha-Einrichtungen, Transportdienstleister oder sonstige Anbieter von Leistungen im Zusammenhang mit Pferden sein.

(2) Betreiber der Plattform ist PferdeNavi GmbH, Oberer Gernauweg 5c, 83026 Rosenheim, Deutschland. Für Verbraucher, die PferdeNavi zur Suche nach Anbietern, Einrichtungen und Dienstleistungen verwenden, gelten gesonderte Nutzungsbedingungen für Verbraucher.

(3) Diese Anbieter-AGB gelten in der bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung. Sie werden einbezogen, wenn der Anbieter vor Vertragsschluss auf diese Anbieter-AGB hingewiesen wird, die Möglichkeit erhält, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und ihrer Geltung zustimmt.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Anbieters finden keine Anwendung, es sei denn, PferdeNavi stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Dies gilt auch dann, wenn PferdeNavi solchen Bedingungen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss und Anbieterkonto

(1) Für die Verwaltung eines Anbieterprofils ist ein Anbieterkonto erforderlich. PferdeNavi stellt Anbietern nach dem auf der Plattform verfügbaren Funktionsumfang die Möglichkeit bereit, ein bestehendes Anbieterprofil zu übernehmen oder ein neues Anbieterprofil anzulegen.

(2) Die Person, die ein Anbieterkonto für einen Anbieter einrichtet oder verwaltet, muss hierzu berechtigt sein. Die bei der Registrierung, Verifizierung und Verwaltung des Anbieterprofils gemachten Angaben müssen vollständig und zutreffend sein.

(3) PferdeNavi ist berechtigt, vor der Freischaltung eines Anbieterkontos, der Übernahme eines Anbieterprofils oder der Veröffentlichung von Änderungen einen geeigneten Nachweis der Berechtigung zu verlangen. Bis zur erfolgreichen Prüfung kann PferdeNavi die Freischaltung, Übernahme oder Veröffentlichung zurückstellen.

(4) Der Vertrag über die Verwaltung eines Anbieterprofils kommt zustande, wenn PferdeNavi das Anbieterkonto freischaltet oder dem Anbieter die Verwaltung eines Anbieterprofils ermöglicht. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Verzeichnis, Übernahme eines Anbieterprofils oder Veröffentlichung bestimmter Inhalte besteht nicht, soweit nichts ausdrücklich anderes vereinbart ist.

§ 3 Leistungen von PferdeNavi

(1) Die Leistungen von PferdeNavi bestehen in der Bereitstellung der Plattformfunktionen zur Verwaltung, Darstellung und Auffindbarkeit von Anbieterprofilen.

(2) Die Nutzung der derzeit bereitgestellten Anbieterfunktionen erfolgt ohne Zahlung eines Entgelts, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Kostenpflichtige Zusatzleistungen, Werbung oder sonstige entgeltliche Leistungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie gesondert vereinbart werden.

(3) PferdeNavi schuldet keine bestimmte Platzierung, Reihenfolge, Sichtbarkeit, Reichweite, Anzahl von Aufrufen, Kontaktanfragen oder geschäftliche Erfolge des Anbieters. Darstellung, Sortierung und Auffindbarkeit von Anbieterprofilen richten sich nach technischen, sachlichen und nutzungsbezogenen Kriterien.

§ 4 Anbieterprofil, Anbieterangaben und Anbieterinhalte

(1) Der Anbieter ist für die von ihm bereitgestellten Angaben und Inhalte verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass seine Angaben vollständig, richtig und aktuell sind und dass die von ihm eingestellten Inhalte rechtmäßig sind.

(2) Der Anbieter darf Inhalte nur einstellen, wenn er zur Nutzung, Veröffentlichung und Einräumung der nach § 5 erforderlichen Rechte berechtigt ist. Er hat insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte und sonstige Rechte Dritter zu beachten.

(3) Fotos von Personen dürfen nur eingestellt werden, wenn die abgebildeten Personen wirksam in die Veröffentlichung auf PferdeNavi und in die nach § 5 zulässige Nutzung eingewilligt haben oder die Veröffentlichung und Nutzung gesetzlich zulässig sind. Gleiches gilt für sonstige personenbezogene Daten Dritter, soweit diese in Anbieterinhalten enthalten sind.

(4) Der Anbieter darf keine unrichtigen, irreführenden, rechtswidrigen, diskriminierenden, beleidigenden, wettbewerbswidrigen oder sonst unzulässigen Angaben oder Inhalte veröffentlichen. Unzulässig sind insbesondere Angaben oder Inhalte, die Nutzer über Qualifikationen, Zulassungen, Preise, Verfügbarkeiten, Notdienste, Leistungsumfang, Standorte oder sonstige wesentliche Umstände täuschen können.

(5) Soweit für die angebotenen Leistungen besondere berufsrechtliche, gewerberechtliche, heilmittelwerberechtliche, tierärztliche oder sonstige gesetzliche Anforderungen gelten, hat der Anbieter diese einzuhalten.

(6) PferdeNavi ist berechtigt, Basisangaben zu Anbietern aus öffentlich zugänglichen Quellen zu recherchieren und auf der Plattform darzustellen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Übernimmt der Anbieter ein Profil oder ergänzt er Angaben, hat er die dort enthaltenen Informationen zu prüfen und erforderliche Berichtigungen unverzüglich vorzunehmen.

§ 5 Nutzungsrechte an Anbieterinhalten

(1) Soweit an den vom Anbieter bereitgestellten oder eingestellten Inhalten Rechte bestehen, räumt der Anbieter PferdeNavi hieran ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ohne gesonderte Vergütung ein. Die Rechtseinräumung umfasst die Nutzung der Inhalte für den Betrieb, die technische Bereitstellung, die Darstellung, die Auffindbarkeit, die Bewerbung und die Vermarktung von PferdeNavi, der Plattformfunktionen und des jeweiligen Anbieterprofils.

(2) Das Recht umfasst insbesondere Speicherung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Formatierung, Kürzung, Skalierung, Umwandlung, öffentliches Zugänglichmachen, Darstellung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Anbieterinhalte. PferdeNavi darf Anbieterinhalte insbesondere für Anbieterprofile, Suchergebnisse, Vorschauen, Linkvorschauen, Screenshots der Plattform, App-Store-Darstellungen, Präsentationen, Social-Media-Beiträge, Presseunterlagen, Informationsmaterialien, Werbemittel und sonstige Marketingmaßnahmen verwenden.

(3) PferdeNavi ist berechtigt, Anbieterinhalte technisch und gestalterisch anzupassen, soweit dies für die Darstellung, Ladezeiten, Bildformate, Vorschaubilder, unterschiedliche Endgeräte, die einheitliche Gestaltung der Plattform oder die Einbindung in die in Abs. 2 genannten Nutzungsformen erforderlich oder zweckmäßig ist. Eine Verpflichtung zur Nutzung, Veröffentlichung oder Aufrechterhaltung bestimmter Anbieterinhalte besteht nicht.

(4) Die Rechtseinräumung bleibt auch nach Löschung einzelner Inhalte oder Beendigung des Anbietervertrags bestehen, soweit Anbieterinhalte bereits in Veröffentlichungen, Werbemitteln, Screenshots, technischen Ausspielungen, Dokumentationen, Sicherungskopien oder sonstigen Materialien verwendet wurden oder deren weitere Nutzung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. PferdeNavi ist nicht verpflichtet, bereits veröffentlichte oder verbreitete Materialien nachträglich zurückzurufen, zu löschen oder zu ändern, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.

§ 6 Bewertungen

(1) PferdeNavi ermöglicht Nutzern, Anbieter zu bewerten. Der Anbieter hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung, Änderung oder Löschung bestimmter Bewertungen, es sei denn, ein solcher Anspruch besteht nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Der Anbieter darf Bewertungen nicht manipulieren. Unzulässig sind insbesondere eigene Bewertungen, erfundene Bewertungen, Bewertungen durch beauftragte Dritte ohne Offenlegung, Druck auf Nutzer zur Abgabe, Änderung oder Löschung von Bewertungen sowie das Gewähren oder Versprechen von Vorteilen für Bewertungen, sofern diese Vorteile nicht eindeutig offengelegt werden.

§ 7 Unzulässige Nutzung, Prüfung, Sperrung und Löschung

(1) Der Anbieter darf die Plattform nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und dieser Anbieter-AGB verwenden. Unzulässig sind insbesondere automatisierte Abfragen, Scraping, Crawling oder sonstiges systematisches Auslesen von Daten, die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, die Beeinträchtigung der Sicherheit oder Verfügbarkeit der Plattform, die Nutzung fremder Konten sowie falsche Angaben zur Identität oder Berechtigung.

(2) PferdeNavi ist berechtigt, Anbieterangaben, Anbieterinhalte und Bewertungen zu prüfen, deren Veröffentlichung abzulehnen, sie vorübergehend zu sperren, zu löschen oder ihre Sichtbarkeit einzuschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Anbieter-AGB bestehen. Dies gilt insbesondere bei unrichtigen oder irreführenden Angaben, rechtswidrigen Inhalten, Verletzungen von Rechten Dritter, manipulierten Bewertungen oder einer missbräuchlichen Nutzung der Plattform.

(3) PferdeNavi ist berechtigt, die Nutzung einzelner Funktionen zu beschränken, die Verwaltung eines Anbieterprofils auszusetzen oder den Zugang zum Anbieterkonto vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Anbieter gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Anbieter-AGB verstoßen hat. Die Maßnahme richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes sowie nach den Auswirkungen auf Nutzer, Dritte und den rechtmäßigen Betrieb der Plattform.

(4) PferdeNavi ist berechtigt, den Anbietervertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und den Zugang zum Anbieterkonto dauerhaft zu schließen, wenn dem Betreiber eine Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Anbieter-AGB vor.

(5) PferdeNavi informiert den Anbieter über Sperrungen, Beschränkungen, Löschungen oder Kündigungen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Eine Information unterbleibt, soweit gesetzliche, behördliche oder überwiegende Sicherheitsinteressen entgegenstehen.

§ 8 Freistellung

(1) Verletzt der Anbieter schuldhaft gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Anbieter-AGB und werden deshalb berechtigte Ansprüche gegen PferdeNavi geltend gemacht, hat der Anbieter PferdeNavi von diesen Ansprüchen freizustellen. Dies gilt insbesondere bei unzutreffenden Anbieterangaben, irreführender Werbung, rechtswidrigen Fotos, unzulässigen Leistungsbeschreibungen oder sonstigen rechtswidrigen Anbieterinhalten.

(2) Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Hierzu gehören insbesondere angemessene Rechtsanwaltskosten.

(3) PferdeNavi wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn Ansprüche wegen eines von ihm bereitgestellten Inhalts oder wegen seiner Anbieterangaben geltend gemacht werden. Der Anbieter unterstützt PferdeNavi im zumutbaren und erforderlichen Umfang bei der Prüfung und Abwehr solcher Ansprüche.

(4) Die Freistellung gilt nicht, soweit die Ansprüche darauf beruhen, dass PferdeNavi eigene Pflichten verletzt hat.

§ 9 Haftung

(1) PferdeNavi haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PferdeNavi nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anbieter regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Für Leistungen, Angaben, Inhalte oder Erklärungen des Anbieters haftet PferdeNavi nur, soweit PferdeNavi nach Maßgabe der vorstehenden Absätze eine eigene Pflichtverletzung trifft.

§ 10 Verfügbarkeit und Änderungen der Plattform

(1) PferdeNavi stellt die Plattform im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nicht vereinbart. Vorübergehende Einschränkungen können sich insbesondere aus Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen oder Ereignissen ergeben, die außerhalb des Einflussbereichs von PferdeNavi liegen.

(2) PferdeNavi ist berechtigt, die Plattform und ihre Funktionen zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Anbieter zumutbar ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei Änderungen der Rechtslage, Sicherheitsanforderungen, technischen Änderungen, der Weiterentwicklung der Plattform oder wenn eingesetzte Drittleistungen, Schnittstellen oder technische Systeme nicht mehr verfügbar sind oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand weiterbetrieben werden können.

(3) Wesentliche Änderungen, die den Anbieter mehr als unerheblich beeinträchtigen, teilt PferdeNavi dem Anbieter rechtzeitig mit.

§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung und Löschung

(1) Der Anbietervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Der Anbieter kann sein Anbieterkonto jederzeit selbst löschen, sofern diese Funktion bereitgestellt wird. Andernfalls kann er die Schließung seines Anbieterkontos gegenüber PferdeNavi verlangen.

(2) PferdeNavi ist berechtigt, den Anbietervertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Nach Beendigung des Anbietervertrags wird der Zugang zum Anbieterkonto geschlossen. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Datenschutzerklärung gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen und keine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

(4) Die Beendigung des Anbietervertrags berührt nicht das Recht von PferdeNavi, öffentlich zugängliche Basisangaben zum Anbieter weiterhin auf der Plattform darzustellen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Für vom Anbieter eingestellte Inhalte gelten die Regelungen zu den Nutzungsrechten nach § 5.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Anbieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Anbietervertrag der Sitz von PferdeNavi. PferdeNavi kann seine Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Anbieters geltend machen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Anbietervertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

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